Warum ein Hovawart aus der HZD

 

Oberstes Ziel der HZD und der in ihr organisierten Züchter ist es, gesunde, wesenstarke, familientaugliche aber auch wachsame Hunde zu züchten. Um dies sicherzustellen, sind strenge Regeln für die Zucht aufgestellt worden, deren Einhaltung konsequent kontrolliert wird.

So müssen potentielle Zuchthündinnen und Deckrüden gleichermaßen - bevor sie für die Zucht zugelassen werden - eine Reihe von Prüfungen bestehen. Sie müssen zwei Körungen (Wesenstests) erfolgreich absolvieren und bei mindestens zwei vom Verband für das deutsche Hundewesen (VDH) anerkannte Ausstellungen das Prädikat "sehr gut" erhalten haben.
Darüber hinaus dürfen nur Hunde in die Zucht aufgenommen werden, die frei von Hüftgelenksdysplasie (Hüftgelenksfehlbildungen) sind und deren alljährlich kontrollierte Schilddrüsenwerte innerhalb der Norm liegen. Letzteres ist wichtig, weil eine Fehlfunktion der Schilddrüse zum Beispiel zu einer Verschlechterung der Fellstruktur oder zu Trägheit führen kann.

Auch die Verpaarung erfolgt nicht willkürlich. Ob eine Zuchthündin mit einem Deckrüden zusammengeführt werden darf, wird vom jeweiligen Zuchtwart entschieden, der Beispiels-weise darauf achtet, dass der Inzuchtkoeffizient ein bestimmtes Maß nicht übersteigt.
Ebenfalls überprüft werden die Zuchtstätten. Das heißt es wird kontrolliert wie und wo die Welpen geboren und aufgezogen werden
In regelmäßigen Abständen begutachtet und bewertet der Zuchtwart ebenso die Hündin und die Entwicklung der Welpen. Sämtliche Daten werden in der Zuchtbuchstelle dokumentiert.

Eine Zuchtgenehmigung wird auch nur erteilt, wenn das jeweilige Mitglied in der HZD ein spezielles Züchterseminar besucht und auf diese Weise die notwendige Sachkenntnis er-worben hat. Unabhängig davon werden die Züchter und Deckrüdenbesitzer angehalten, sich ständig weiterzubilden.

Als Tierarzthelferin erlebe ich leider regelmäßig, dass mir Welpen von sogenannten "Vermehrern" buchstäblich unter der Hand wegsterben. Eine ganze Reihe von Hundekäufern scheuen offenbar den Preis, den ein Hund von einem Züchter hat und meinen sie hätten das große Los gezogen, wenn sie einen Hund geschenkt oder für lediglich 50 € "Schwanzgeld" "ergattern". Sie sind jedoch tief betroffen, wenn für die Behandlung des "billigen" Welpen schnell Kosten von mehreren hundert Euro beim Tierarzt anfallen. Hinzu kommt, dass diese, von ihnen lieb gewonnenen Tiere, trotz der medizinischen Versorgung, oft nicht überleben und wenn doch, ihr Leben lang unter chronischen Erkrankungen leiden, deren Behandlung wiederum sehr teuer sein kann.

Nimmt man demgegenüber einen Welpen von einem Züchter aus der HZD hat man die Gewähr, dass die Eltern und sämtliche Vorfahren den strengen Standards dieser Zucht-gemeinschaft entsprechen. Zudem sind diese Welpen regelmäßig entwurmt, geimpft, tierärztlich kontrolliert und gechipt. Kein HZD-Welpe verlässt die Zuchtstätte vor der achten Lebenswoche, was für dessen Entwicklung außerordentlich wichtig ist. Dass er auch eine korrekt ausgefertigte Ahnentafel erhält, versteht sich von selbst.


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